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   LSG Sachsen, 12.02.2003 - L 1 KA 3/00   

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https://dejure.org/2003,40904
LSG Sachsen, 12.02.2003 - L 1 KA 3/00 (https://dejure.org/2003,40904)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12.02.2003 - L 1 KA 3/00 (https://dejure.org/2003,40904)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - L 1 KA 3/00 (https://dejure.org/2003,40904)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 32/98 R

    Vertragsarzt - Abrechnung - arthroskopische Untersuchung und Behandlung im selben

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.02.2003 - L 1 KA 3/00
    Die Zurückhaltung bei der Auslegung des EBM-Ä bzw. der Vertragsgebührenordnungen beruht auf ihrem, dem Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zwischen Ärzten einerseits und Krankenkassen andererseits dienenden, vertraglichen Charakter (vgl. BSG SozR 3-4500 § 87 Nr. 5; BSG SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 [zum zahnärztlichen Bereich]; ferner die vom SG in Bezug genommene Entscheidung des BSG vom 25.08.1998 [B 6 KA 32/98 R]).

    Die Leistungsbeschreibungen dürfen indessen weder ausdehnend noch analog angewandt werden (vgl. wiederum BSG Urteil vom 25.08.1999 [B 6 KA 32/98 R]; st. Rspr.).

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 34/97 R

    Vertragszahnarztrecht - Anwendung - gebührenordnungsrechtliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.02.2003 - L 1 KA 3/00
    Die Zurückhaltung bei der Auslegung des EBM-Ä bzw. der Vertragsgebührenordnungen beruht auf ihrem, dem Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zwischen Ärzten einerseits und Krankenkassen andererseits dienenden, vertraglichen Charakter (vgl. BSG SozR 3-4500 § 87 Nr. 5; BSG SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 [zum zahnärztlichen Bereich]; ferner die vom SG in Bezug genommene Entscheidung des BSG vom 25.08.1998 [B 6 KA 32/98 R]).
  • BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 15/90

    Auslegung der Vorschriften des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.02.2003 - L 1 KA 3/00
    Das SG führt im Ausgangspunkt seiner angefochtenen Entscheidung zutreffend aus, dass für die Auslegung der vertragsärztlichen Gebührenordnungen in erster Linie am Wortlaut der jeweiligen Leistungslegende anzuknüpfen ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 2; Nr. 5 f.; st. Rspr.).
  • LSG Niedersachsen, 23.04.2001 - L 3/5 KA 68/00

    Antrag auf Genehmigung zur Abrechnung der Ziffer 16 des einheitlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 12.02.2003 - L 1 KA 3/00
    Nur solche Vertragsärztinnen und -ärzte, die mithin nach Maßgabe des vertragsärztlichen Zulassungsrechts die Zusatzbezeichnung führen, sind zur Abrechnung der Nr. 16 berechtigt (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. vom 23.02.2000 [L 11 KA 70/89 rechtskräftig]; ähnlich LSG Niedersachsen, Beschluss vom 23.04.2001 [L 3/5 KA 68/00] rechtskräftig).
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